
Grundsatz
Die Rotax AG vertritt den oder die Eigentümer der Eigentumswohnung gegenüber der Verwaltung der Stockwerkeigentümergemeinschaft und gegenüber dem Mieter oder der Mieterin. Der Rotax AG ist der Wortlaut des Gesetzes (Art. 712 lit. a. ff. ZGB) und des Mietgesetzes OR Art. 253 bis 304 geläufig. Im Weiteren konsultiert die Rotax AG das geltende Reglement der Gemeinschaft, die Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie die Beschlüsses der Gemeinschaft.
Die exakten Leistungen und das vereinbarte Honorar ergeben
sich aus dem Wortlaut des separat abzuschliessenden
Verwaltungsvertrages.
Grundlage für die Ausarbeitung eines Verwaltungsvertrages (möglicher Leistungsbeschrieb)
*= normalerweise gesondert verrechnete Aufwendungen,
1 Administrative Bewirtschaftung
1.1 Mietverhältnis
1.1.1 Erledigung der Mieterangelegenheiten
1.1.2 Vermietung aller Objekte mittels geeigneter Werbung
1.1.3 Einholten von Auskünften über Mietinteressenten
1.1.4 Überprüfung der Mietzinse sowie aller vertraglichen Nebenkosten und deren Anpassung im Einvernehmen mit dem Auftraggeber
1.1.5 Abschluss, Erneuerung und Kündigung von Miet- und Pachverträgen
1.1.6 Regelung der Sichertheitleistung (Depot)
1.1.7 Meldung über Leerstände
1.1.8 Schlüsselkontrolle (Liegenschaft/Mieter/Hauswart/allgemein)
1.2 Vertretung
1.2.1 Vertretung des Auftraggebers in allen rechtlichen Belangen gegenüber Mietern, Nachbarn und Behörden
1.3 Terminbewirtschaftung
1.3.1 Abschluss, Erneuerung und Kündigung von Versicherungsverträgen/Überprüfung und Anpassung des Deckungsumfanges
1.3.2 Abschluss, Erneuerung und Kündigung von Serviceverträgen für Anlagen und Einrichtungen; Überprüfung und Anpassung des Leistungsumfanges
1.3.3 Überwachung Ausschreibungen
2 Technische Bewirtschaftung
2.1 Wohnungsabnahmen
2.1.1 Abnahme und Übergabe von Mietobjekten bei Mieterwechsel, Erstellen von entsprechenden Protokollen
2.1.2 Erstellen von Abrechnungen bei Mieterwechseln
2.2 Hauswartung
2.2.1 Sicherstellung der Überwachung der von der Stockwerkeigentümergemeinschaft beschlossene Hausordnung und gegebenenfalls der Waschküchenordnung
2.3 Betreuung, Unterhalts- und Reparaturarbeiten
2.3.1 Sicherstellung der Überwachung der Funktionstüchtigkeit der Apparate in der Eigentumswohnung, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Verwaltung der Stockwerkeigentümergemeinschaft
2.3.2 Auftragserteilung im Rahmen der Kompetenzsumme für vorsorgliche und notwendige Reparaturen und Instandstellung an qualifizierte Handwerker, Unternehmer und Lieferanten. Überwachung und Kontrolle der erteilen Austräge
2.3.3 Aufnahme und Erledigung von Schaden- und Versicherungsfällen
2.3.4 Weiterverrechnen von Reparatur- und Unterhaltsarbeiten, die gemäss Mietvertrag zu Lasten der Miewter gehen
3 Rechnungswesen
3.1 Einnahmen
3.1.1 Inkasso der Mietzinse, Nebenkosten auf den Fälligkeitstermin und aller aus den Mietverhälntissen sich ergebenden Guthaben inkl. Mahnwesen
3.1.2 Abwicklung der Sicherheitsleistung (Depot)
3.2 Ausgaben
3.2.1 Kontrolle und Bezahlung der Rechnungen
3.3 Finanzbuchhaltung
3.3.1 Führen der Liegenschaftsbuchhaltung, Erstellen der jährlichen Verwaltungsabrechnungen auf Ende der Abrechnungsperioden
3.3.2 Führen der Heiz- und Betriebskostenbuchhaltung und Erstellen der Abrechnungen
Quellen: VZI, SVIT, HEV,Grundsatz